Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen und Wirken von Verträgen sowohl zwischen natürlichen als auch zwischen juristischen Personen des Privatrechts. Der Inhalt solcher Verträge kann viele Chancen aber auch Risiken beinhalten. Von daher ist hier genaues Arbeiten und ein sensibles Gespür für den Vertragspartner von größter Wichtigkeit, um langfristige Geschäftsbeziehungen pflegen zu können. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen aller Art, wie z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag, Versicherungsvertrag, Arbeitsvertrag, usw.. Wir sind auch Ihr Ansprechpartner in der Durchsetzung vertraglich begründeter Ansprüche.
Kompetenzen im Einzelnen:
- Gestaltung und Überprüfung von Verträgen aller Art
- Verhandeln mit dem Vertragspartner
- Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
- Erstellen und Überprüfen vom AGB
- Anfechtung und Widerruf von Verträgen
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
- Forderungseinzug / Zwangsvollstreckung